Ziel des Faches Recht ist es, das Bewusstsein der Studierenden zu sensibilisieren, dass ihr pädagogisches Handeln gesetzlich fundiert ist. Pädagogisches Handeln muss somit im Rahmen der entsprechenden Rechtsvorschriften ausgeübt werden.
Die Studierenden lernen daher im Verlauf des Rechtunterrichts einzuschätzen, in welcher Hinsicht diese rechtlichen Regelungen bei der Ausübung ihrer pädagogischen Handlungskompetenzen von Belang sind; sie wenden anhand exemplarischer, praxisrelevanter Fallbeispiele ihr erworbenes rechtliches Fachwissen auf die entsprechenden pädagogischen Praxissituationen an und lernen so bewusst, selbstständig und professionell pädagogisch sowie rechtlich fundiert zu handeln. Fächerübergreifende Zusammenhänge aus allen pädagogischen Unterrichtsfächern der Ausbildung zum/zur Erzieher/in werden so für die Studierenden deutlich.
Die wesentlichen rechtlichen Themengebiete ergeben sich aus folgenden sozialpädagogischen Handlungsebenen:
Der Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag
gegenüber dem Kind ( Art 4, 10, 13 BayKiBiG und § 22 SGBVIII ):
Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zum Wohl des Kindes ( Art 14 BayKiBiG ):
Persönliche rechtliche Interessen der Studierenden als zukünftige Erzieher/innen:
Die Kenntnis und praxisbezogene Beachtung:
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