Städtische Fachakademie für Sozialpädagogik
Schlierseestraße 47 | 81539 München, Ruppertstraße 3 | 80337 München
 

Recht und Organisation

Ziel des Faches Recht ist es, das Bewusstsein der Studierenden zu sensibilisieren, dass ihr pädagogisches Handeln gesetzlich fundiert ist. Pädagogisches Handeln muss somit im Rahmen der entsprechenden Rechtsvorschriften ausgeübt werden.


Die Studierenden lernen daher im Verlauf des Rechtunterrichts einzuschätzen, in welcher Hinsicht diese rechtlichen Regelungen bei der Ausübung ihrer pädagogischen Handlungskompetenzen von Belang sind; sie wenden anhand exemplarischer, praxisrelevanter Fallbeispiele ihr erworbenes rechtliches Fachwissen auf die entsprechenden pädagogischen Praxissituationen an und lernen so bewusst, selbstständig und professionell pädagogisch sowie rechtlich fundiert zu handeln. Fächerübergreifende Zusammenhänge aus allen pädagogischen Unterrichtsfächern der  Ausbildung zum/zur Erzieher/in werden so für die Studierenden deutlich.

Keiner versteht mich...

Die wesentlichen rechtlichen Themengebiete ergeben sich aus folgenden sozialpädagogischen Handlungsebenen:

Der Erziehungs- Bildungs- und Betreuungsauftrag
gegenüber dem Kind ( Art 4, 10, 13 BayKiBiG und § 22 SGBVIII ):

  • Rechtliche Grundlagen und professionelle, pädagogische Formulierungen
  • im Rahmen des Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag
  • Umfangreiches, rechtliches Fachwissen zur Aufsichtspflicht
  • Rechtliche Verantwortlichkeit von Kindern und Jugendlichen
  • Kinder- und Jugendhilferecht ( SGBVIII )  
  • Ordnungsrechtlicher, erzieherischer und struktureller Jugendschutz sowie Jugendschutz durch das Strafrecht


Die Erziehungspartnerschaft mit den Eltern zum Wohl des Kindes ( Art 14 BayKiBiG ):
 

  • Inhalt und Umfang der Elterlichen Sorge, Ermessen bzw. rechtlicher Orientierungsrahmen der Eltern bei der Ausübung der elterlichen Sorge;Verhältnis der elterlichen Sorge zum Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag der pädagogischen Fachkräfte sowie das Wächteramt des Staates nach Art 6 II GG;Schutzauftrag nach § 8a SGBVIII im Fall der Kindeswohlgefährdung
  • Familienunterstützende, erzieherische Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht


Persönliche rechtliche Interessen der Studierenden als zukünftige Erzieher/innen:

Die Kenntnis und praxisbezogene Beachtung:

  • Arbeitsrechtliche Grundkenntnisse
  • Rechtliche Regelungen zum Datenschutz

 

 

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